Teeshop Haltern am See
Home Ihr Konto | Warenkorb | Kasse
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Anwendungsbereich

1.1

Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte. Siehe einzelne Schriftzüge in den hier aufgeführten AGB.

1.2

Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.

1.3

Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

2.

Vertragsabschluss
Aufträge an uns, Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.

Ansprüche jeglicher Art sind in Schriftform direkt an FH Tee Franz Hinzmann zu stellen.

3.

Preise, Preislisten

3.1

Unsere Preise gelten ab Artikelstandort. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Für Gewerbesteuerbefreite ist die Mehrwertsteuer im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

3.2

3.3

Alle Preise für Privatpersonen sind inklusive der momentanen gültigen Mwst.

Unsere Versandkosten liegen pauschal bei 2,50 Euro unter 1000g Tee, Kaffee, und Süßwaren innerhalb Deutschlands.
Ab 1000g Tee, Kaffee, und Süßwaren  liefern wir Versandkostenfrei. Nachnahmelieferungen müssen mit 7,50 Euro extra berechnen werden. Für Lieferungen ins Ausland wird ein Versandkostenzuschlag fällig, der nach Aufwand berechnet wird und per Telefon bzw. Mail abgefragt werden kann.

3.4

Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als einen Monat ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unserer am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.

4.

Zahlung

4.1

Unsere Rechnungen sind zahlbar per Überweisung, Nachnahme, Abbuchung, oder Barzahlung bei Selbstabholung. Bezahlung per Rechnung kann nur in Absprache erfolgen.

4.2

Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.

4.3

Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5.

Lieferung

5.1

Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.

5.2

Bei Sondermischungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.

5.3

Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße (größe der Tüten) behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.

5.4

Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

5.5

Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

5.6

Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftrage Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.

6.

Lieferfrist
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.

Eigentumsvorbehalt

7.1

Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.

7.2

Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.

7.3

Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

8.

Beanstandungen
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden.

13.

Datenschutz

 

Die Firma FH Tee Franz Hinzmann ist Mitglied einer Schutzgemeinschaft. Die Firma FH Tee Franz Hinzmann ist berechtigt, folgende auf den Besteller bezogene Daten zu speichern und der Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber, bei der sie Mitglied ist, zu übermitteln: Adressdaten, Mahnbescheidsantrag oder Klage gegen den Besteller bei unbestrittener Forderung (mit Datum der Einreichung beim Gericht), Insolvenzantrag (mit Datum der Antragsstellung), Entscheidungen des Insolvenzgerichts über den Insolvenzantrag (mit Datum), bereits durchgeführte Zwangsvollstreckung (Datum des jeweiligen Antrags, Art der Maßnahme), Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollsteckung (mit Datum) Anordnung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder bereits erfolgte Abnahme der selben (mit Datum), Anzahl der Tage der Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, Bestehen eines Haftbefehls wegen vermögensrechtlichen Delikten. Die Weitergabe dieser Daten an die Schutzgemeinschaft erfolgt jedoch im Einzelfall nach vorheriger Prüfung nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, der berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Schutzgemeinschaft oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Die Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber speichert diese Daten und gibt sie nach vorheriger Prüfung der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausschließlich an andere Mitglieder der Schutzgemeinschaft weiter. Zweck ist ausschließlich der dieser Gemeinschaft angeschlossenen Unternehmen vor Zahlungsunfähigkeit der Schuldner bei Vorleistung des Verkäufers. Es werden ausschließlich die oben im Einzelfall aufgeführten objektiven Daten ohne subjektive Werturteile an die Schutzgemeinschaft übermittelt und von dort weiter übermittelt.

14.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

14.1

Es gilt das Fernabsatzgesetz.

14.2

Es gilt deutsches Recht, im Ausnahmefall darüber hinaus UN-Kaufrecht.

AGB Version 1.01 (Februar 2006)


 


Zurück